Ein Auslandsaufenthalt gehört für viele Studenten zum festen Bestandteil ihres Studiums. Und auch Arbeitgeber schätzen die dadurch erworbenen Kenntnisse auf persönlicher und beruflicher Ebene. Mit dem Erasmusprogramm hat die Europäische Union eine Möglichkeit geschaffen den Auslandsaufenthalt unkompliziert in sein Studium zu integrieren. Das Programm umfasst einen monatlichen Zuschlag zur Erhöhung der Mobilität, den Erlass von Studiengebühren, einheitliche Verfahren und die Möglichkeit der Anrechnung von Studienleistungen an der Heimuniversität. Auch sind um das Programm herum zahlreiche Strukturen entstanden, damit die Studenten für sich das beste aus ihrem Auslandsaufenthalt herausholen können. Eines davon ist das ESN Netzwerk, zu dem auch unser Verein gehört. Es gibt aber auch noch zahlreiche andere Programme und Fördermöglichkeiten. Auf den folgenden Seiten könnt ihr euch einen Überblick verschaffen. Weiterhin findet ihr zahlreiche weiterführende Links für zusätzliche Informationen sowie die passenden Ansprechpartner.

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Auslandsstudium mit Erasmus+

Erasmus+ ist ein von der Europäischen Union ins Leben gerufenes Austauschprogramm zur Förderung der Mobilität und Zusammenarbeit in Europa.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Studenten, die an einer am Programm teilnehmenden Hochschule regulär immatrikuliert sind. Dabei können auch mehrfache Auslandsaufenthalte gefördert werden, jedoch in jedem Zyklus (Bachelor, Master, Doktorat) für maximal 12 Monat.

Förderungsfähige Länder

Das Erasmusprogramm umfasst alle 28 Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Schweiz und Türkei. Vorraussetzung ist ein bilaterales Abkommen zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Hochschule. Alle Kooperationen der TU Dresden findest du hier.

Finanzielle Förderung

Die Auszahlung der Stipendien erfolgt in Deutschland durch das DAAD. Es ist abhängig von der Gesamtanzahl der Erasmusstudenten im Jahr und beträgt in Deutschland etwa 200 € pro Monat, für menschen mit Behinderungen teilweise deutlich mehr. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten. 70% der Förderung werden zu Beginn des Auslandsaufenthaltes überwiesen und die restlichen 30% danach, wobei die vollständige Auszahlung an die Erfüllung des Learning Agreements gekoppelt ist. Weiterhin werden die Semestergebühren im Ausland erlassen.

Bewerbung

Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester und das Sommersemester des Folgejahres ist zwischen Januar und März. Jede Fakultät hat einen Beauftragten, über den die gesamte Kommunikation mit dem Akademischen Auslandsamt erfolgt. Der unmittelbare Ansprechpartner für die Bewerber ist der für die jeweilige Hochschulkooperation zuständige Fachkoordinator. Er bewertet die fachliche Eignung, arbeitet nach einer erfolgreichen Bewerbung das Learning Agreement mit dem Studenten aus und steht während des gesamten Auslandsaufenthaltes als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei ihm müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Motivationsschreiben

  • Nachweise der Sprachkenntnisse

  • Notenübersicht

  • tabellarischer Lebenslauf

Zum erfolgreichen Studium an der Gastuniversität sind ausreichende Kenntnisse in der Sprache der Lehrveranstaltungen notwendig. An der TU-Dresden wird als Nachweis mindestens das Zertifikat Unicert 1 oder ein vergleichbarer Abschluss (Abitur) gefordert. Alternativ kann sich der zuständige Fachkoordinator auch selbst von den Sprachkenntnissen des Bewerbers überzeugen und ein entsprechendes Dokument ausstellen.

Mitte April werden dann die Bescheide über den Ausgang des Bewerbungsverfahrens verschickt. Anschließend muss der Student sich selbstständig mit allen erforderlichen Unterlagen an der Partneruniversität bewerben. Diese umfassen u.a.

  • Antragsformulare der Partneruniversität

  • Empfehlungsschreiben des Fachkoordinators

  • Nachweis der Sprachkenntnisse

  • Lerning Agreement (mind. 30 ECTS pro Semester)

Weitere Modalitäten und Fristen können der Homepage der Partneruniversität entnommen werden. Die Bewilligung des Aufnahmeantrags ist jedoch nach der erfolgreichen Bewerbung an der Heimuniversität in der Regel nur noch eine Formalität.

Anmerkungen

Ein wichtiger Aspekt des Erasmus-Programmes ist die Möglichkeit der Anrechnung von an der Partnerhochschule erbrachten Leistungen durch das Eurpean Credit Transfer System (ECTS). Ist dies nicht angedacht, empfiehlt es sich während des Auslandsaufenthaltes Urlaubssemester an der Heimatuniversität zu nehmen. Der Anspruch auf Kindergeld und die Möglichkeit der Familienversicherung bleibt in beiden Fällen bestehen. 

Erasmus+: Praktikum

Erasmus+ ist ein von der Europäischen Union ins Leben gerufenes Austauschprogramm zur Förderung der Mobilität und Zusammenarbeit in Europa. 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Studenten, die an einer am Programm teilnehmenden Hochschule regulär immatrikuliert sind. Das Auslandspraktikum kann auch noch bis zu 12 Monate nach dem Ende des Studiums gefördert werden, wenn die Bewerbung bereits im letzten Studiensemester vor Erhalt des Abschlusserzeugnisses erfolgt ist. Es muss jedoch in jedem Fall ein inhaltlicher Bezug zum Studiengang gegeben sein. Es können auch mehrfache Studienaufenthalte und/oder Praktika gefördert werden, jedoch in jedem Zyklus (Bachelor, Master, Doktorat) maximal 12 Monat, bei Diplomstudiengängen 24 Monate. Die minimale Dauer von zwei Monaten pro Praktikumsaufenthalt darf jedoch nicht unterschritten werden.

Förderungsfähige Länder

Das Praktikum muss in einem der 33 förderfähigen Praktikumsländer stattfinden.

Finanzielle Förderung

Es werden monatliche Teilstipendien vergeben, deren Höhe an den Lebenshaltungskosten des Gastlandes orientiert. 

  • Ländergruppe 1 (monatlich 520€): Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

  • Ländergruppe 2 (monatlich 460€): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

  • Ländergruppe 3 (monatlich 400€): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, ehemalige jugoslawische Republick Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republick, Türkei, Ungarn

Die Ausbezahlung erfolgt in zwei Raten. Zu Beginn des Aufenthaltes werden 70% des Gesamtstipendiums überwiesen. Die restlichen 30% bekommt man nach Beendigung des Praktikums ausgezahlt, sofern alle Abschlussunterlagen abgegeben wurden.

Bewerbung

Die Bewerbung um eine Erasmus+ Förderung für ein Auslandspraktikum findet bei LEONARDO-BÜRO SACHSEN papierlos über das Portal MoveOn4 statt. Die Bewerbung soll vor Beginn des Praktikums erfolgen, im Idealfall 12 Wochen davor oder früher. Sollten Sie noch keinen Praktikumsplatz gefunden haben, kann das LEONARDO-BÜRO SACHSEN Ihnen Kontaktdaten von relevanten, potentiellen Praktikumsstellen anbieten.